"Die Inhaber von Bahnsteigkarten dürfen die Züge nur vorübergehend betreten, um den Reisenden das Handgepäck in die Wagen zu schaffen oder hilfsbedürftige Reisende sowie Frauen und Kinder unterzubringen.
An den Längsseiten sind die Stundenzahlen - je zwei zusammengefaßt - aufgedruckt, links für Vormittag, rechts für Nachmittag. Die Bahnsteigkarten gelten nur zur einmaligen Benutzung an dem Kalendertage, an dem sie vom Bahnhofsschaffner mit der Lochzange entwertet sind. Die zwischen 23 und 24 Uhr entwerteten Karten sind noch am folgenden Tage gültig."
Bahnsteigkarten wurden auf größeren Bahnhöfen auch an Automaten, sogenannten Selbstgebern, verkauft. Die farbliche Darstellung derartiger Automatenkarten konnte variieren, es waren auch vollständig weiße Bahnsteigkarten und solche mit senkrechten blauen Streifen zulässig.